Stopp ACTA
ACTA legt die Regulierung der Meinungsfreiheit in die Hände privater Unternehmen, da das Abkommen Dritte, wie zum Beispiel Internet-Provider, dazu verpflichtet Online- Inhalte zu überwachen, deren Rolle es nicht ist, über Meinungsfeiheit zu bestimmen.
ACTA könnte den Nutzen des kulturellen Erbes unserer Gesellschaft behindern, da es Strafen und kriminelle Risiken erhöht, sobald man Werke nutzen möchte, deren Eigentümer oder Rechteinhaber schwierig zu identifizieren oder zu lokalisieren sind (sogenannte "verwaiste Werke").
Die endgültige Fassung des Abkommens, dessen Bedeutung nicht vor der Ratifizierung klargestellt wurde, ist vage und könnte so ausgelegt werden, dass zahlreiche Bürger für geringfügige Vergehen kriminalisiert werden.
ACTA hat etablierte multilaterale Foren wie WIPO und WTO umgangen, die auf demokratischen Prinzipien und Offenheit basieren und über klare Verfahrensgarantien verfügen.
ACTA wurde hinter verschlossenen Türen ausgehandelt, unter Ausschluss der meisten Entwicklungsländer, mit geringer demokratischer Rechenschaftspflicht auf UN-, EU- oder nationaler Ebene.
ACTA strebt die Schaffung einer neuen Institution an, den "ACTA Ausschuss", ohne gleichzeitig die Garantien oder Verpflichtungen dieses neuen Gremiums für eine offene, transparente und integrative Arbeitsweise zu definieren, mit der es öffentlich überprüft werden könnte.
Der nicht gewählte "ACTA-Ausschuss" wird für die Umsetzung und Auslegung des Abkommens verantwortlich und sogar dazu in der Lage sein, ohne jegliche öffentliche Rechenschaftspflicht Änderungen an der Vereinbarung vorzunehmen, nachdem diese angenommen wurde.
Bis heute hat keine am ACTA-Abkommen beteiligte Partei der Öffentlichkeit Zugang zu den Verhandlungsdokumenten gewährt, der notwendig wäre, um die vielen mehrdeutigen und unklaren Elemente des Textes auswerten zu können.
Die Kommission hat keine Folgenabschätzung speziell für das ACTA vorgenommen, sondern einfach alte wiederverwendet, die für die Richtlinien zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentumsn(I und II) erstellt wurden. Es wurde keine Folgenabschätzung für Auswirkungen auf die Grundrechte durchgeführt, insbesondere bezüglich Drittländer, die oft nicht über die gleichen Datenschutz-, Meinungsfreiheits- und rechtsstaatlichen Garantien verfügen, wie die EU.